Bundesjugendvertretung

Kinderrechte

Die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes (kurz KRK oder auch Kinderrechtskonvention) wurde am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Kinderrechte sind eine besondere Art von Menschenrechten, die für junge Menschen unter 18 Jahren große Bedeutung haben. Zu den Kinderrechten zählen das Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Selbst- und Mitbestimmungsrechte, wie z.B. Meinungsfreiheit und das Recht auf Partizipation.

Aus Sicht der BJV wurde die KRK allerdings bisher in Österreich, trotz des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte der Kinder 2011, nicht ausreichend umgesetzt. Um das zu ändern, ist die BJV seit langem aktives Mitglied des Netzwerks Kinderrechte, startete 2005 die Kinderrechte-Kampagne "Kinder brauchen Respekt" und verstärkte ihr Engagement 2009 anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der KRK mit der Kampagne "ALLE Kinderrechte in die Verfassung!".

Nach zehn Jahren Lobby- und Kampagnenarbeit für Kinderrechte ist es der BJV gelungen das Thema stärker in das Licht der Öffentlichkeit zu rücken und größeres Bewusstsein für Kinderrechte zu schaffen, allerdings ist die vollständige Verfassungsverankerung der UN-Kinderrechtskonvention noch nicht erreicht. Dass es hier weiterer politischer Schritte bedarf, zeigen zahlreiche Verletzungen der UN-Kinderrechtskonvention, beispielsweise im Ausbildungsbereich.

Weiterführende Informationen zu den Aktivitäten und Forderungen der BJV sind links in den Untermenüpunkten zum Thema zu finden.